Zunftregel in der aktuellen Fassung vom 11.11.2003
 
Zunftregel der Freien Narrenzunft Hausach e.V.
 

 In den folgenden Regeln wird die Freie Narrenzunft Hausach e. V. auch kurz als Zunft bezeichnet.

1. Anträge zum Erwerb einer Hansele / Spättlemaske:

a) Der Maskenantrag muss mit einem Lichtbild des Antragstellers / der Antragstellerin abgegeben werden.
b) Abgabeschluss ist der 30.09. eines jeden Jahres.
c) In der jeweiligen Vollversammlung muss sich der Antragsteller / die Antragstellerin persönlich vorstellen.

2. Bedingungen für den Erwerb einer Hansele / Spättlemaske:

a) Mitgliedschaft in der Freien Narrenzunft Hausach e. V.
b) Volljährigkeit (bei Hansele Mindestalter 16 Jahre).
c) 1. Wohnsitz seit mindestens 3 Jahren in Hausach und / oder
d) Teilnahme an den Aktivitäten der Gruppierung bzw. Zunft.
e) Aktive Teilnahme an der Husacher Fasent (Husacher Narr).

3. Vergabe der Hansele / Spättlemaske:

a) Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss, bestehend aus 3 Hansele und 3 Blaue (bzgl. Antragsteller Hansele), bzw. 3 Spättle und 3 Blaue (bzgl. Antragsteller Spättle), jeweils aus ihren Gremien bestimmt. Die je 6 Ausschussmitglieder haben gleiches Stimmrecht. Bei der Entscheidung über die Maskenanträge müssen jeweils alle 6 Ausschussmitglieder anwesend sein. Bei Stimmengleichheit in den beiden Ausschüssen entscheidet der Narrenvater oder in dessen Verhinderungsfall der Vize-Narrenvater.
b) Die Übergabe der Maske erfolgt während der Öffentlichen Sitzung.
c) Die Maske muss persönlich abgeholt werden.
d) Die Maske muss vor der Übergabe bezahlt sein.
e) Sperrfrist: Wer eine Hansele- oder Spättlemaske erhalten hat, darf innerhalb von 5 Jahren ab Erhalt der einen Maske keinen Antrag für die andere Maske stellen.
 
4. Übertragung einer Hansele / Spättlemaske:

a) innerhalb einer Familie (Mutter, Vater, Kinder) kann eine Maske auf Antrag auf ein Familienmitglied umgeschrieben werden. Der Antrag ist beim jeweiligen Gremium schriftlich zu stellen. Voraussetzung für eine Übertragung innerhalb der Familie ist, dass die zu übertragende Maske bereits auf den Namen des übertragenden Familienmitglieds bei der Zunft registriert war;
b) in allen anderen Fällen darf die Veräußerung (egal ob als Kauf, Schenkung etc.) einer Husacher Traditionsmaske ausschließlich über die Zunft erfolgen. Insoweit wird auf die schriftliche Einverständniserklärung eines jeden Maskenträgers bei dessen Maskenübergabe hingewiesen.
 
5. Kleiderordnung:

Die jeweiligen Gruppierungen der Freien Narrenzunft Hausach e. V. haben ihre eigene Kleiderordnung, an die sich deren Mitglieder zu halten haben (siehe auch Hausacher Narren Codex):
a) Blaue,
b) Narrenpolizei,
c) Burgfrauen,
d) Hansele,
e) Spättle,
f) Urmadlee,
g) Narrenbaumgilde,
h) Katzenmusik,
i) Elfemess,
j) Burgertreff,
k) Bändele.
 
6. Verhaltensregeln

a) Nur wer im Besitz eines gültigen Laufbändels für die laufende Fasent ist, darf das Häs und die Maske in der Öffentlichkeit tragen. Der Laufbändel ist am Kopftuch der Maske sichtbar zu befestigen.
b) Die Häsnummer ist außerhalb Hausachs sichtbar am Häs (Ärmel) zu tragen.
c) Beteiligung an Narrentreffen:
d) Samstag: Hästräger ab 18 Jahren;
e) Sonntag: Hästräger - Hansele ab 16 Jahren; Spättle ab 18 Jahren.
f) Kinder als Hästräger nur sonntags in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
g) Jugendliche unterliegen bei allen Veranstaltungen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes .
 
7. Verstöße:

Verstöße gegen die Zunftregel der Freien Narrenzunft Hausach e. V. werden mit folgenden Maßnahmen geahndet:
a) Verwarnung:
- bei Missachten der Kleiderordnung,
- bei Nichtbefolgen einer Anweisung zum Umzugsverlauf,
- Schädigung des Ansehens der Zunft im Häs,
- bei Teilnahme an Narrentreffen, an denen die Zunft nicht teilnimmt.
Die Verwarnungen werden mündlich oder schriftlich durch die Mitglieder der jeweils betroffenen Gremien oder durch einen Blauen ausgesprochen. Auch mündlich ausgesprochene Verwarnungen werden beim jeweilig betroffenen Gremium schriftlich festgehalten. Sind wiederholt Verwarnungen ausgesprochen, kann eine Sperrung erfolgen.
b) Sperrung:
bei groben Verstößen kann die betreffende Person für 1 oder mehrere Jahre für Narrentreffen und / oder für die gesamte Fasent gesperrt werden. Es ist dann untersagt, die Maske und das Häs in der Öffentlichkeit zu tragen.
- Als grober Verstoß gilt: Tätlichkeit gegenüber Zuschauern, Umzugsteilnehmern, anderen Hästrägern.
- Die Sperrung beschließen die Blauen mit den Obleuten nach § 10 der Satzung.
c) Ausschluss aus der Freien Narrenzunft Hausach e. V.:
als letzte Maßnahme bei Regelverstößen behält sich die Zunft nach Verwarnungen und Sperrungen den Ausschluss der betreffenden Person aus der Zunft vor (§ 5, Satzung).
 
8. Ehrungen

Die Freie Narrenzunft Hausach e. V. kann an verdiente Narren oder Mitglieder folgende Ehrungen verleihen:
a) Burgerhut,
b) Brunnentaler,
c) Ochsenkopforden: die Verleihung von Burgerhut oder Brunnentaler ist Voraussetzung.
d) Zunftorden: die Verleihung von Burgerhut oder Brunnentaler ist Voraussetzung,
e) Neuzuschaffende Orden,
f) Ehrennarrenrat: kann nur ein Blauer werden.
g) Orden für die Narrenpolizei in Bronze, Silber und Gold, nach Jahren gestaffelt,
h) Jahresglöckchen für die Blauen.
Die Ehrungen regeln der Narrenrat und die Obleute. Die Ehrungen müssen persönlich am Tag der Verleihung abgeholt werden. Ausnahme: Entschuldigung beim Narrenvater.
 
9. Obleute, Gremien und deren Aufgaben

An der Spitze eines Gremiums steht der Obmann / Obfrau, gewählt für ein Jahr von der Vollversammlung der jeweiligen Gruppierung. Der gewählte Obmann / Obfrau kann sich ein Gremium bilden.
Ausnahme: Narrenmutter und Präfekt werden laut Codex von den Blauen ernannt.
Aufgaben:
a) Obmann und ggf. Gremium überwachen mit den Blauen die Einhaltung der Bestimmungen in der Satzung, Zunftregel sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
b) Die Gremien sammeln Maskenanträge und reichen Empfehlungen bei dem jeweiligen Vergabeausschuss ein.
c) Vorschläge für Ehrungen an die Blauen.
d) Verantwortlich für Organisation und Durchführung der Aktivitäten der Gruppierung und Zunft.
e) Laufbändelvergabe, Registrierung der ausgegebenen Nummern.
 
10. Anhang zum Mitgliedsbeitrag:

Es wird empfohlen, den Beitrag durch Lastschriftverfahren zu entrichten. Nur wer als Mitglied den Beitrag bezahlt hat, kann einen Laufbändel erhalten.
11. Kleiderordnung der Hansele:

a) Hut, Kopftuch (gelb/rot), Fedrewisch (gelb, rot, grün, beim Obmann: rot), Kopftuch und Maske verbindet eine grüne Rüsche.
b) Kittel (gelb/rot) mit 18 gleichgroßen Glöckchen (=Schlupfoberteil), darunter farblich passend (gelb/rot) Halstuch oder Rolli.
c) Krägele mit 9 gleichgroßen Glöckchen.
d) Grüner Gürtel mit rotem Rand.
e) Hose (gelb/rot).
f) Brauner Leder- Glockengurt mit gelbem oder grüne Rand (3 Glocken vorn, 3 Glocken hinten, abgestuft in der Größe, beginnend mit der größten Glocke unten. Der Gurt soll von Iinks oben nach rechts unten getragen werden.
g) Weiße Handschuhe.
h) Schwarze Schuhe.
i) Getrocknete Saubloder, die mit einer 20 cm langen Schnur an einem 80 cm langen Haselstecken befestigt ist.
V O R S I C H T beim Umgang mit dem Stecken !
 

12. Kleiderordnung der Spättle:

a) Strohhut mit rotem Kopftuch und vorne bis maximal zur Höhe der Augenbrauen herausschauenden Haaren.
b) Päter in den drei Originalfarben und Mustern rot, grün und blau mit Samtband nach Vorlage.
c) Schwarze Handschuhe.
d) Schwarzer Rock mit Spattenanordnung nach Originalvorlage und Fran-senband.
e) Roter Unterrock.
f) Weiße Unterhose mit Rüschen.
g) Geringelte Socken mit den Spattenfarben rot, gelb, blau, weiß, schwarz, grün abwechselnd.
h) Strohschuhe.
i) Zum Häs kann wahlweise eine Gabel oder eine flache Strohtasche getragen werden.  

Allgemein gilt, dass jeder Hästräger sein Häs / Maske ordentlich und sauber entsprechend der jeweiligen Kleiderordnung zu tragen hat.

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